Steiermark
Der Jagdpachtzins kann gemäß § 21 Abs. 3 innerhalb von 6 Wochen in der Zeit von
von den Grundeigentümern, nach telefonischer Terminvereinbarung im Stadtamt Eisenerz oder per E-Mail an Izabela.pejic@eisenerz.at unter Bekanntgabe der Kontonummer angefordert werden.
Der Jagdpachtzins ist eine gesetzlich geregelte Hochschuld. Eine automatische Überweisung ist daher nicht zulässig.
Nach Ablauf des Zeitraumes von sechs Wochen, ist keine Auszahlung mehr möglich. Der nicht beantragte Jagdpachtzins verfällt zugunsten der Gemeindekasse.
17.11.2023
Text und Bilder aus: https://www.eisenerz.at
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